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   VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10   

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VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10 (https://dejure.org/2011,28075)
VG Halle, Entscheidung vom 30.11.2011 - 4 A 416/10 (https://dejure.org/2011,28075)
VG Halle, Entscheidung vom 30. November 2011 - 4 A 416/10 (https://dejure.org/2011,28075)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Halle, 30.12.2010 - 4 B 408/10

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren wegen vorzeitigen Beginns und Durchführung

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    So fehlte etwa die erst mit Schreiben vom 22. November 2010 nachgereichte Geruchsimmissionsprognose (BA "E" zu 4 B 408/10 HAL, Bl. 748).

    Dieser übermittelte jedoch mit zwei Schreiben vom 30. April 2010 (BA "D" zu 4 B 408/10 HAL, Bl. 131 und 133) den Text für die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens an das Landesverwaltungsamt und die Beigeladene und bestätigte damit vor dem Hintergrund der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG konkludent die Vollständigkeit der Unterlagen.

    Mit dem Schreiben des Beklagten vom 22. November 2010 (BA "E" zu 4 B 408/10, Bl. 683) wurde sie rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Bei dem Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Versatzmaterial auf der Grundlage der VersatzV, insbesondere zur Herstellung von Dickstoff, und dem anschließenden Versatz dieses Versatzmaterials unter Tage handelt es sich um eine stoffliche Verwertung von Abfällen, soweit diese - etwa wegen ihres Volumens - für diesen Zweck geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 26.03 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - juris Rn. 9 ff.).

    Es ist anerkannt, dass auch in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Behandlung von Abfällen vor ihrer Verfüllung oder vor dem Versatz unter Tage zu prüfen sein kann, ob im Einzelfall eine Tagebauverfüllung oder der Versatz in einem Salzbergwerk ordnungsgemäß und schadlos erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - a.a.O. Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage;

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Solange ein zureichender Grund im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO dafür vorliegt, dass über den Antrag des Klägers noch nicht entschieden ist, liegen die Voraussetzungen für eine Sachentscheidung - auch über einen Bescheidungsantrag nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO - nicht vor (OVG LSA, Beschluss vom 22. Oktober 2010 - 2 O 116/10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Bei dem Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Versatzmaterial auf der Grundlage der VersatzV, insbesondere zur Herstellung von Dickstoff, und dem anschließenden Versatz dieses Versatzmaterials unter Tage handelt es sich um eine stoffliche Verwertung von Abfällen, soweit diese - etwa wegen ihres Volumens - für diesen Zweck geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 26.03 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Wird Abfall einem Verwertungsverfahren zugeführt, entfällt die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsvorgangs und nicht bereits mit einem ersten Behandlungs- oder Verwertungsschritt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - juris Rn. 16; OVG LSA, Urteil vom 25. August 2011 - 2 L 34/10 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Vielmehr hat das Gericht gemäß § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren für die Dauer einer von ihm bestimmten Frist auszusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG 4 C 2.71 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 1 B 149.90 - juris Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 75 Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Wird Abfall einem Verwertungsverfahren zugeführt, entfällt die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsvorgangs und nicht bereits mit einem ersten Behandlungs- oder Verwertungsschritt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - juris Rn. 16; OVG LSA, Urteil vom 25. August 2011 - 2 L 34/10 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Es ist anerkannt, dass auch in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Behandlung von Abfällen vor ihrer Verfüllung oder vor dem Versatz unter Tage zu prüfen sein kann, ob im Einzelfall eine Tagebauverfüllung oder der Versatz in einem Salzbergwerk ordnungsgemäß und schadlos erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - a.a.O. Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 OB 97/04

    Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Nach Ablauf dieser Entscheidungsfrist kann der Anlagenbetreiber gemäß § 75 VwGO Untätigkeitsklage erheben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 7 OB 97/04 - juris; Czajka, in: Feldhaus, BImSchG, § 10 Rn. 83; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, BImSchG, § 10 Rn. 244; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 10 Rn. 118).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90

    Zulässigkeit einer Klage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle

    Auszug aus VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
    Vielmehr hat das Gericht gemäß § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren für die Dauer einer von ihm bestimmten Frist auszusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG 4 C 2.71 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 1 B 149.90 - juris Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 75 Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 05.08.2009 - 5 E 10/09
  • VG Halle, 26.07.2011 - 4 A 77/10

    Feststellung der Genehmigungsfreistellung nach § 15 Abs. 2 BlmSchG

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen wird als reine Verfahrenshandlung zwar nicht als Verwaltungsakt angesehen werden können, soll aber dem Antragsteller gegenüber doch eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der voraussichtlichen Verfahrensdauer vermitteln und ihm damit zugleich signalisieren, dass von ihm einstweilen keine weiteren Unterlagen mehr erwartet werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 L 47/16 -, juris Rn. 85; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 E 10/09 -, juris Rn. 8 f.; VG Halle, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 A 416/10 -, juris Rn. 4; Jarass, a.a.O., § 10 Rn. 50, 123).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

    Die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen wird als reine Verfahrenshandlung zwar nicht als Verwaltungsakt angesehen werden können, soll aber dem Antragsteller gegenüber doch eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der voraussichtlichen Verfahrensdauer vermitteln und ihm damit zugleich signalisieren, dass von ihm einstweilen keine weiteren Unterlagen mehr erwartet werden (vgl. HambOVG, Beschl. v. 05.08.2009 - 5 E 10/09 -, juris RdNr. 8 f.; VG Halle, Beschl. v. 30.11.2011 - 4 A 416/10 -, juris Rdnr. 4; Jarass, a.a.O., § 10 RdNr. 122).
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Das Verwaltungsgericht Halle habe entschieden, dass die Frist des § 10 Abs. 6a Satz 1 BImSchG auch dann ausgelöst werde, wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zur Prüfung nach § 6 BImSchG erforderlichen Unterlagen vollständig vorlägen (VG Halle, Beschluss vom 30. November 2011, 4 A 416/10, zitiert nach Juris, Randnummer 4).
  • OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13

    Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen

    Hieraus folgt, dass eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, solange der Lauf der Entscheidungsfrist andauerte bzw. rechtzeitig verlängert worden war und ein ausreichender Grund i.S. von § 75 Abs. 3 VwGO, der von § 10 Abs. 6a BImSchG a.F. lediglich geringfügig modifiziert wurde, dafür vorlag, dass über den Antrag noch nicht entschieden worden ist (vgl. VG Halle, Beschluss v. 30.11.2011, 4 A 416/10, zitiert nach juris, dort insbesondere Tz. 2).
  • VG Cottbus, 05.03.2015 - 4 K 374/13

    Immissionsschutzrecht

    Ein zureichender Grund für eine bislang fehlende Entscheidung über den Antrag im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO liegt vor, wenn die - ggf. rechtzeitig und rechtmäßig verlängerte - Frist des § 10 Abs. 6a BImSchG noch nicht abgelaufen ist (VG Halle, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 A 416/10 - juris, Rn. 2).
  • VG Halle, 30.12.2010 - 4 B 408/10

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren wegen vorzeitigen Beginns und Durchführung

    Dies hat sie am 22. Dezember 2010 im Verfahren 4 A 416/10 HAL auch bereits getan.
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